Musterlageplan des Bundes der Öffentlich Bestellten Vermessungsingenieure (BdVI)
Musterlageplan des Bundes der Öffentlich Bestellten Vermessungsingenieure (BdVI)

Um Ihr Bauvorhaben planen und letztlich auf dem Baugrundstück richtig in Lage und Höhe anordnen zu können, erhält der Bauherr bzw. sein Architekt vom ÖbVI den Amtlichen Lageplan. Der Amtliche Lageplan enthält u.a. den Bestand des amtlichen Liegenschaftskatasters (Flurkarte), sowie die planungsrelevante Topographie. Das sind der vorhandene Gebäudebestand (auch auf den angrenzenden Nachbargrundstücken)  mit Trauf- und Firsthöhen, Straßen und Wege, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Bäume, Geländehöhen, versiegelte Flächen etc..

Sind vom Architekten die mit dem Bauherrn abgestimmten Bauzeichnungen fertig gestellt, trägt der ÖbVI das Bauvorhaben in den Amtlichen Lageplan ein. Bei diesem Vorgang werden in Abhängigkeit vom  örtlichen  Baurecht  vor allem die Abstandsflächen und das Maß der baulichen Nutzung berechnet und in den Lageplan eingezeichnet.    Der Amtliche Lageplan ersetzt so den Objektplan und wird vom Bauherrn, dem Objektplaner und dem ÖbVI unterschrieben.

Die Richtigkeit der nach Bauvorlagenverordnung urkundsrelevanten Tatbestände an Grund und Boden bescheinigt der ÖbVI mit seinem Dienstsiegel.  

Für die Vorlage beim Bauaufsichtsamt werden in der Regel drei gesiegelte Exemplare benötigt. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Kostenordnung für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Brandenburg.

 

 mehr...