Digitales Orthophoto mit 8 cm Bodenauflösung und überlagerter Flurkarte
Digitales Orthophoto mit 8 cm Bodenauflösung und überlagerter Flurkarte

Die Definition des Grundstückes im Rechtssinn ergibt sich inhaltlich aus der Grundbuchordnung und dem BGB.

Als Grundstück bezeichnet man danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt (§ 3 GBO) oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Dies als Einstieg...

 

 Unter dem Sammelbegriff "Liegenschaftsvermessungen" werden alle Vermessungen am Grundstück und seinen Grenzen verstanden die entweder der Vorbereitung einer Grundstücksteilung dienen oder bei unklaren Grenzverhältnissen, durch fehlende oder nicht auffindbare Grenzsteine, den betroffenen Grenznachbarn Klarheit über den Verlauf Ihrer gemeinsamen Grenzen verschaffen. Ungetrennte Hofräume, nicht festgestellte Grenzen, Grenzen an Gewässern, falsche Grenzsteine, es gibt so viele Sonderfälle und Probleme bei Grundstücksgrenzen, dass hier wirklich nur eine individuelle Beratung weiterhilft.     

 

Neben den geometrischen und rechtlichen Eigenschaften eines Grundstückes ist oft die objektive Feststellung des Grundstückswertes ein Problem. Hier kann ich mit einer unabhängigen Grundstücksbewertung helfen. 

 

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