Teilungslageplan, Quelle BDVI
Teilungslageplan, Quelle BDVI

Die Realteilung eimes Grundstückes ist ein mehr oder weniger komplexer Vorgang. Es werden dabei unterschiedliche Rechtsgebiete berührt und folglich sind eine ganze Menge Behörden (Grundbuchamt, Katasteramt, Bauamt) und andere externe Fachleute (Notar, Rechtspfleger, Planer, Bankangestellte) involviert.

 

In meiner Eigenschaft als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur stehe ich Ihnen zusammen mit meinen Mitarbeitern für eine unabhängige, kompetente und vertrauenswürdige Beratung zur Verfügung. Wir unterstützen Sie u. a. bei:  

  • §          der Festlegung neuer Teilungsgrenzen
  • §          dem Teilungsplan für den notariellen Kaufvertrag
  • §          der Vereinigung / Verschmelzung von Flur- bzw. Grundstücken
  • §          der Eintragung von erforderlichen Dienstbarkeiten

Nach der Durchführung der örtlichen Vermessungsarbeiten werden zum anschließenden, örtlichen Grenztermin die Beteiligten (Eigentümer, Nachbarn und Erwerber) verbindlich geladen. Von mir persönlich wird die sog. Grenzniederschrift aufgenommen und diese anschließend zusammen mit den übrigen Vermessungsschriften beim zuständigen Katasteramt als Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und die grundbuchliche Umschreibung eingereicht.

 

 

 

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