Das Grundbuch kann als „Personalfolium“ oder als „Realfolium“ aufgestellt sein. Beim Realfolium ist das Ordnungskriterium das Grundstück, während es beim Personalfolium der Eigentümer ist.

Vom Begriff des Grundstücks ist der des Flurstücks  zu unterscheiden. Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, die auch räumlich getrennt liegen können. Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird auch als Baugrundstück bezeichnet.

Mehrere Grundstücke (im Rechtssinne) können im Grundbuch durch Erklärung des Eigentümers zu einem Grundstück vereinigt werden. Auch ist es möglich, ein Nebengrundstück einem Hauptgrundstück als Bestandteil im Grundbuch zuzuschreiben. Letztlich ist es auch möglich, von einem bestehenden Grundstück nach Vermessung und Zerlegung im Liegenschaftskataster eine Teilfläche abzuschreiben und ein neues, eigenes Grundstück in das Grundbuch einzutragen. Dieser Vorgang wird gemeinhin als Grundstücksteilung bezeichnet (Quelle: wikipedia).